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Einführung in das Schadenersatzrecht (inkl. Kostenrecht der ZPO)

Datum: 11.3.2015, 9:00 - 17:00 Uhr
ReferentPerner
Ort: C3 Convention Center, 1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1/ Schlachthausgasse 28


Das Schadenersatzrecht ordnet an, unter welchen Voraussetzungen jemand von einem anderen Ausgleich für eine Schädigung erlangen kann. Damit erlangt es für das Versicherungsrecht eine hervorragende Bedeutung: So knüpft zB die Haftpflichtversicherung daran an, dass der Versicherungsnehmer einem Dritten zum Ersatz – eben nach schadenersatzrechtlichen Grundsätzen – verantwortlich ist (§ 149 VersVG).

Das Seminar bietet eine praxisnahe Aufarbeitung des Rechtsgebiets unter Berücksichtigung aktueller höchstgerichtlicher Judikatur. Außerdem wird ein Überblick über die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und die damit verbundenen Kosten gegeben.

Zielgruppe: MitarbeiterInnen von Versicherern, vornehmlich aus den Bereichen Underwriting und Claims, Versicherungsmakler und andere Versicherungsvermittler, Rechtsanwälte, Schadenregulierer, alle mit versicherungsrechtlichen Themen befassten Personen.

Themenschwerpunkte:

• Verschuldenshaftung nach ABGB: Wann wird gehaftet?
• Haftung für fremdes Verhalten (Gehilfenhaftung)
• Regress nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DHG)
• Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG)
• Produkthaftungsgesetz (PHG)
• Gerichtliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen (Zuständigkeit)
• Kostenrecht der ZPO


Referent:
Univ.-Prof. Dr. Stefan PERNER, Universität Klagenfurt

Teilnahmegebühr:
€ 505,- für Mitglieder der GVFW
€ 535,- für Nicht-Mitglieder der GVFW

- 20 % Mehrbucherbonus für den 2. und jeden weiteren Teilnehmer aus dem gleichen Unternehmen

Teilnahmegebühr im Rahmen der Grundausbildung zum Schadenspezialisten:
€ 420,- für Mitglieder der GVFW
€ 450,- für Nicht-Mitglieder der GVFW

-10 % Mehrbucherbonus!

Alle Preise sind Nettopreise.

Teilnahme- und Stornobedingungen:
Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigen Gründen Seminare zu verschieben sowie Programmänderungen vorzunehmen. Eine schriftliche Stornierung ist bis zum 16.2.2015 kostenfrei. Nach Anmeldeschluss oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungsort muss aus organisatorischen Gründen die volle Teilnahmegebühr verrechnet werden. Eine Ersatzperson kann gerne genannt werden. Die Seminargebühr bei Ganztagsseminaren umfasst die Seminarunterlage, das Mittagessen und Erfrischungen in der Pause. Die Rechnung gilt als Anmeldebestätigung und ist rechtzeitig vor dem Seminartermin zu bezahlen. Zahlungen bitte erst nach Rechnungseingang.
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