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Versicherung im Spannungsfeld zwischen Aufsichts- und Zivilrecht

Datum: 4.3.2025, 13:30 - 17:30 Uhr
Referenten: Burtscher/ Konwitschka/ Korinek/ Schauer
Ort: 1150 Wien, Linke Wienzeile/Ullmannstraße 71
Zur Anmeldung


Das ausgehende 20. Jahrhundert war geprägt von einer umfassenden Liberalisierung und Deregulierung der Versicherungsmärkte. Seit einem guten Jahrzehnt schlägt das Pendel in die andere Richtung aus. Auf europäischer Ebene wird sukzessive ein immer dichteres Netz an aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler gespannt. Plakativ wird seither von einer «Re-Regulierung» der Versicherungsmärkte gesprochen.

Das europäisch determinierte Versicherungsaufsichtsrecht greift dabei immer stärker auch (wieder) in Bereiche ein, die im nationalen Recht lange dem klassischen Zivilrecht vorbehalten waren. Die zunehmenden Schnittstellen von Aufsichts- und Zivilrecht stellen die Praxis vor erhebliche Herausforderungen, denen sich dies Veranstaltung widmen möchte.

Mit Unterstützung von:



Spannungsverhältnis zwischen Aufsichtsrecht und allgemeinem Vertragsrecht
Univ.-Prof. Dr. Martin SCHAUER, Masaryk Universität Brünn

Versicherungsaufsichtsrecht und Versicherungsvertragsrecht
in der Personenversicherung
RA Dr. Peter KONWITSCHKA, Schönherr Rechtsanwälte GmbH

Product Governance und Privatrecht
Dr. Bernhard BURTSCHER, Universität Liechtenstein

Aufsichtsrecht und Gesellschaftsrecht
Dr. Stephan KORINEK, Finanzmarktaufsicht (FMA)

anschl. Podiumsdiskussion


Durch die Teilnahme am Seminar erhalten die TeilnehmerInnen den Nachweis für ihre persönliche Weiterbildung (Teilnahmebestätigung).

Anrechenbarkeit Ihrer Weiterbildung:
3,5 IDD-Stunden (Modul 1)
Rechtskompetenz und Berufsrecht

Teilnahmegebühr:
€ 150,- für Mitglieder der GVFW
€ 190,- für Nicht-Mitglieder der GVFW

Alle Preise sind Nettopreise.

Anmeldeschluss: 10.2.2025

In Kooperation mit:



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Teilnahme- und Stornobedingungen:
Die Anmeldung erfolgt im Internet unter www.gvfw.at. Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigen Gründen Seminare zu verschieben sowie Programmänderungen vorzunehmen. Eine schriftliche Stornierung ist bis zum 10.2.2025 kostenfrei. Nach Anmeldeschluss oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungsort muss aus organisatorischen Gründen die volle Teilnahmegebühr verrechnet werden. Eine Ersatzperson kann gerne genannt werden. Die Seminargebühr bei Ganztagsseminaren umfasst die Seminarunterlage, das Mittagessen und Erfrischungen in der Pause. Die Teilnehmer verpflichten sich, die zur Verfügung gestellten Unterlagen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Das Networking von Teilnehmern untereinander ist untrennbarer Bestandteil unseres Seminarangebotes. Der Teilnehmer ist sich daher bewusst, dass die Teilnehmerliste mit Namen und Firmenzugehörigkeit an die anderen Teilnehmer der Veranstaltung zum Zweck des Networkings und Erfahrungsaustausches zur Verfügung gestellt wird. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen durch von uns beauftragte Personen erstellt und zum Zweck der Nachberichterstattung in sozialen Medien und auf unserer Webseite veröffentlicht werden. Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Teilnehmer jederzeit das Recht und die Möglichkeit, darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen. Die Aufnahmen werden auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an der Gestaltung der Außendarstellung der GVFW verarbeitet. Die Rechnung gilt als Anmeldebestätigung und ist rechtzeitig vor dem Seminartermin zu bezahlen. Zahlungen bitte erst nach Rechnungseingang.
Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen gemäß https://www.gvfw.at/gvfw/gvfw.nsf/sysPages/datenschutz.html
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