Das Seminar stellt die praxisrelevanten Vorschriften des allgemeinen Teils des Versiche-
rungsvertragsrechts in Form eines einführenden Überblicks dar.
Der allgemeine Teil des VersVG (entsprechend im Wesentlichen den §§ 1 - 80 VersVG) umfasst für sämtliche Versicherungszweige bedeutsame Regelungen in Abänderung oder Ergänzung der allgemeinen vertragsrechtlichen Bestimmungen des Zivilrechts. Kernpunkte dieses Regelungsregimes, die sich im versicherungsrechtlichen Alltag als besonders wichtig erweisen, werden im Rahmen des Seminars praxisgerecht anhand zahlreicher Judikaturbeispiele behandelt.
Zielgruppe:
MitarbeiterInnen von Versicherern, vornehmlich aus den Bereichen Underwriting und Claims, Versicherungsmakler und andere Versicherungsvermittler, Rechtsanwälte, Schadenregulierer, alle mit versicherungsrechtlichen Themen befassten Personen.
Referent: Dr. Walter KATH, Zürich Versicherungs-AG
· Versicherung für fremde Rechnung (§§ 74 – 80 VersVG): Anspruchslegitimation und –betreibung; Versicherung fremder Gefahrspersonen
· Vertragsfremde Dritte und deren Stellung bzw Ansprüche: Vinkulierung von Versicherungen; Hypothekargläubiger iRd Gebäude-Feuerver-
sicherung; Bezugsberechtigung; Geschädigte Dritte iRd Haftpflichtversicherung
Anrechenbarkeit Ihrer Weiterbildung: Nettostunden: 6 Nettostunden Modul 1: 5 Nettostunden Modul 2: 1
Teilnahmegebühr: € 525,- für Mitglieder der GVFW € 555,- für Nicht-Mitglieder der GVFW
- 20 % Mehrbucherbonus für den 2. und jeden weiteren Teilnehmer aus dem gleichen Unternehmen
Alle Preise sind Nettopreise.
Teilnahme- und Stornobedingungen: Die Anmeldung erfolgt im Internet unter www.gvfw.at. Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigen Gründen Seminare zu verschieben sowie Programmänderungen vorzunehmen. Eine schriftliche Stornierung ist bis zum 18.2.2020 kostenfrei. Nach Anmeldeschluss oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungsort muss aus organisatorischen Gründen die volle Teilnahmegebühr verrechnet werden. Eine Ersatzperson kann gerne genannt werden. Die Seminargebühr bei Ganztagsseminaren umfasst die Seminarunterlage, das Mittagessen und Erfrischungen in der Pause. Die Teilnehmer verpflichten sich, die zur Verfügung gestellten Unterlagen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Das Networking von Teilnehmern untereinander ist untrennbarer Bestandteil unseres Seminarangebotes. Der Teilnehmer ist sich daher bewusst, dass die Teilnehmerliste mit Namen und Firmenzugehörigkeit an die anderen Teilnehmer der Veranstaltung zum Zweck des Networkings und Erfahrungsaustausches zur Verfügung gestellt wird. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen durch von uns beauftragte Personen erstellt und zum Zweck der Nachberichterstattung in sozialen Medien und auf unserer Webseite veröffentlicht werden. Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Teilnehmer jederzeit das Recht und die Möglichkeit, darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen. Die Aufnahmen werden auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an der Gestaltung der Außendarstellung der GVFW verarbeitet. Die Rechnung gilt als Anmeldebestätigung und ist rechtzeitig vor dem Seminartermin zu bezahlen. Zahlungen bitte erst nach Rechnungseingang. Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen gemäß http://www.gvfw.at/gvfw/gvfw.nsf/sysPages/datenschutz.html