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Regresse im Privatversicherungsrecht – Betreibung und Abwehr

17.10.2024, 9:00 - 17:00 Uhr
Referent: Dr. Walter Kath
Ort: LIVE online (Webex)


Regressbetreibung und -abwehr erfordern bereichsübergreifende Kenntnisse des Schadenersatz-, Versicherungsvertrags- und Zivilprozessrechts, üblicher Vertragsgestaltungen im Bereich der Haftpflichtversicherung und technische Expertise. Diese Zusammenhänge zu erkennen und wesentliche Rechtsfragen in Anknüpfung an die einschlägige Rechtsprechung zu verstehen und zu lösen, ist Ziel des Seminars.

Die erfolgreiche Regressbetreibung zählt zu den schwierigsten Aufgaben des Schadenmanagements. Hohem potenziellem Regressvolumen stehen beträchtliche Schwierigkeiten gegenüber: diese reichen vom Erkennen möglicher Regresschancen über die sachverständige Beweissicherung bis zur praktischen Durchsetzung des Regressanspruchs.

Die Rechtsprechung trägt das ihre dazu bei, Regressthemen „in Fluss zu halten“ – so wird u.a. auch die jüngste Entscheidung 7 Ob 99/23v zu Regressbeschränkungen im Rahmen der Gebäudesachversicherung gegenüber Mietern und deren praktische Aus-wirkung(en) für die Sach- und Haftpflichtversicherung eingehend erörtert.

• Welche Ansprüche gehen in welchem Ausmaß auf den Versicherer über?

• Wann erfolgt der Forderungsübergang und wann verjährt der Regressanspruch?
• Welche Regressbeschränkungen und -hindernisse sind zu berücksichtigen
(Quoten- und Befriedigungsvorrecht)
• Angehörigenprivileg
• Mitversicherung bestimmter Interessen
• Regressverzichte
• Nicht nur der regressierende Versicherer, auch der Haftpflichtversicherer des
potenziellen Regressschuldners, der die Abwehr von Regressforderungen steuert,
befindet sich in einer schwierigen Situation: er ist oftmals nicht allein dem Druck
des Regressbetreibers, sondern auch jenem des eigenen VN aus-gesetzt, der einen
langwährenden Rechtsstreit scheut.
• Ein völlig anderes, nicht weniger komplexes Themenfeld stellt der Regress des
Pflichthaftpflichtversicherers gegen den eigenen VN / Versicherten als Folge der
„Vorleistungspflicht“ im "kranken" Versicherungsverhältnis dar.

Zielgruppe:
Mitarbeiter:innen von VU, vornehmlich aus den Bereichen Schaden, Underwriting und Vertrieb, Versicherungsmakler:innen und -agent:innen, Rechtsanwält:innen, Schadenregulierer:innen, Sachverständige, Gebäudeverwalter:innen, alle mit versicherungsrechtlichen Themen befassten Personen

• Die Teilnehmer:innen erhalten nach erfolgreicher Absolvierung des Live-Online-Seminars eine Teilnahmebestätigung. Diese dient als Nachweis der persönlichen Weiterbildung, auch nach IDD.
• Für Versicherungsmakler:innen und Agenten:innen ist die Teilnahme an der Wissensüberprüfung für die Ausstellung der Teilnahmebestätigung verpflichtend (Single-Choice-Test).


6 IDD-Nettostunden (Modul 2)
Fach- und Spartenkompetenz

Teilnahmegebühr:
€ 545,-- für Mitglieder der GVFW
€ 585,--
für Nicht-Mitglieder der GVFW

Alle Preise sind Nettopreise.

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Anmeldeschluss: 3.10.2024

Teilnahme- und Stornobedingungen:
Die Anmeldung erfolgt im Internet unter www.gvfw.at. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigen Gründen Online-Seminare zu verschieben sowie Programmänderungen vorzunehmen. Nach Erhalt des Zugangscodes zum Online-Seminar muss aus organisatorischen Gründen die volle Teilnahmegebühr verrechnet werden. Eine schriftliche Stornierung ist bis dahin möglich. Sämtliche bereitgestellten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Teilnehmenden verpflichten sich deshalb, die ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Eine Verbreitung oder auch nur teilweise Vervielfältigung ist untersagt. Weiters verpflichten sich die Teilnehmende die Zugangsdaten ausschließlich persönlich zu nutzen. Die Aufzeichnung, Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung des Online-Seminars ist untersagt. Zahlungen bitte erst nach Rechnungseingang.
Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen gemäß: http://www.gvfw.at/gvfw/gvfw.nsf/sysPages/datenschutz.html

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